Kontaktformular für Besucher (COVID-19-Pandemie)
Infektionsschutz- und Hygienekonzept der Stadt Arzberg für das Freibad Arzberg während der Corona-Pandemie (Stand 25.06.2020)
Infektionsschutz- und Hygienekonzept der Stadt Arzberg für das Freibad Arzberg während der Corona-Pandemie
Vorbemerkung
Nach der Sechsten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (6. BayIfSMV) vom 19.06.2020 können nach § 11 Abs. 4 u.a. Badeanstalten unter Einhaltung der Voraussetzungen des § 9 Abs. 2 Nrn. 1 bis 8 in Verbindung mit § 9 Abs. 5 Satz 2 geöffnet werden. Der Betreiber hat durch geeignete Maßnahmen ergänzend sicherzustellen, dass die Zahl der gleichzeitig anwesenden Badegäste nicht höher ist, als eine Person je 10 m² Fläche der für Badegäste zugänglichen Bereiche, einschließlich der Becken.
Die Stadt Arzberg als Betreiberin des Städt. Freibades Arzberg hat ein auf den Standort zugeschnittenes Schutz- und Hygienekonzept auf Grundlage eines vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration sowie des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege bekannt gemachten Rahmenkonzepts ausgearbeitet.
Die Corona-Pandemie erfordert ein umsichtiges und verantwortungsvolles Handeln mit ständiger Anpassung oder Ergänzung – je nach weiterem Verlauf und Entwicklung. Als Betreiber des Freibades hat die Stadt Arzberg eine besondere Fürsorgepflicht gegenüber Eigen-, Fremd- und Pächterpersonal, Mitgliedern der Wasserwacht OG Arzberg-Marktredwitz, den Mitgliedern der Schwimmbadfreunde Arzberg und Umgebung e.V., als unterstützende Aufsichtskräfte, sowie dem Badegast oder Anlagennutzer. Dieses Hygienekonzept dient auch als Ergänzung zur Betriebs- und Dienstanweisung für die Mitarbeiter und zur Erweiterung der Haus- und Badeordnung.
Einhaltung der allgemeinen Hygiene- und Sicherheitsregeln
- Abstandsregelung (1,5 m) zu haushaltsfremden Personen
- Regelmäßig und gründlich Hände waschen
- Hust- und Niesetikette beachten
- Keine körperlichen Kontakte (Händeschütteln, Umarmungen etc.)
- Werkzeuge, Arbeitsmittel, Arbeits- und Schutzkleidung nach Möglichkeit personenbezogen verwenden. Eine regelmäßige Reinigung insbesondere bei Wechselbenutzung ist vorzunehmen bzw. sind geeignete Handschuhe zu verwenden.
Schutzmaßnahmen im Ein- und Ausgangsbereich
Im Ein- und Ausgangsbereich des Freibades wird die Wegeführung über Abstandsmarkierungen geregelt Das Bilden von Warteschlangen beim Zutritt oder Verlassen der Anlage ist zu vermeiden.
- Beim Durchqueren des Ein- und Ausgangsbereichs ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
- Der Einlass und die Erfassung der Anzahl an anwesenden Besuchern werden durch das Personal geregelt.
- Personen mit Kontakt zu SARS-CoV-2-Fällen in den letzten 14 Tagen, mit einer bekannten/nachgewiesenen Infektion durch SARS-CoV-2 sowie mit unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptomen jeder Schwere sind vom Badebetrieb ausgeschlossen.
- Die Besucherobergrenze wird auf 150 Badegäste festgelegt.
- Eine Einbahnstraßenregelung auf dem gesamten Gelände ist nicht zielführend, da die geltenden Abstandsregelungen aufgrund der großen Fläche gut umsetzbar sind. Dies wird entsprechend überwacht.
Registrierung Badegäste/Personal/Lieferanten
Vor Eintritt in das Bad muss sich jeder Badegast zwingend registrieren. Auf der Homepage der Stadt Arzberg (www.arzberg.de) steht das entsprechende Formular zum Download bereit. Ausgedruckte Formulare liegen außerdem im Rathaus und im Kassenbereich des Freibades bereit. Um lange Wartezeiten und vor allem Warteschlangen im Eingangsbereich zu vermeiden, ist das Formular bereits zu Hause auszufüllen und dann beim Kassenpersonal am Eingang abzugeben. Wichtig: Für jeden Badbesuch ist ein neues Formular auszufüllen. Das ist nötig, um im Falle eines COVID-19-Falls im Bad die Kontaktpersonen zuverlässig ermitteln zu können. Auch externe Besucher, Hilfskräfte, Lieferanten und eigenes Personal werden täglich erfasst. Das Kassenpersonal wird bei der Erfassung der Registrierungsformulare von den Mitgliedern der Schwimmbadfreunde unterstützt.
Maskenpflicht
Grundsätzlich besteht in geschlossenen Räumlichkeiten – insbesondere beim Durchqueren des Eingangsbereichs, bei der Nutzung der Sanitäranlagen, der Umkleiden und im Kiosk – die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Dies gilt für Badegäste, das Fach-, Reinigungs- und Kioskpersonal sowie für Dienstleister (z.B. Wasserwacht, Förderverein Schwimmbadfreunde) und Lieferanten. Im Kiosk gilt außerdem das Hygienekonzept Gastronomie des Bayerischen Wirtschafts- und Gesundheitsministeriums. Auch bei Erste-Hilfe-Leistungen ist vom Fachpersonal und nach Möglichkeit auch von den Badegästen ein geeigneter Mund-Nase Schutz zu tragen; jedoch wird bei Inanspruchnahme einer Erste-Hilfe-Leistung der Mindestabstand unter Umständen unterschritten.
Hinweisschilder
Zu den geltenden Regelungen werden im gesamten Areal gut sichtbar entsprechende Hinweisschilder angebracht:
- Allgemeine Regelungen für die jeweiligen Aktions- und Nutzungsbereiche
- Allgemeine Hygienevorschriften
- Hinweis, dass Personen mit Kontakt zu SARS-CoV-2-Fällen, eigener Erkrankung oder entsprechenden Symptomen vom Badebetrieb ausgeschlossen sind
- Abstandspflicht in allen Bereichen des Freibades (Sanitäranlagen, Umkleidebereiche, Liegewiese, Kiosk, Spielanlagen, Wasserflächen)
- Maskenpflicht in allen Innenräumen und Wartebereichen sowie bei Erste-Hilfe-Maßnahmen
- Eingeschränkte Dusch- und Umkleidemöglichkeiten
- Den Anweisungen des Badpersonals und der Aufsichtskräfte ist unbedingt Folge zu leisten.
Desinfektion und Reinigung
Es werden Desinfektionsmittelspender an den relevanten Funktions- und Nutzungsbereichen aufgestellt. Sanitäre Anlagen, Umkleiden, Handläufe, Türklinken, Griff- und Sitzflächen usw. werden regelmäßig einer Unterhaltsreinigung, Wisch- oder Sprühdesinfektion unterzogen. Täglich wird eine Grundreinigung mit anschließender Desinfektion der Flächen und der genutzten Räumlichkeiten über eine Reinigungsfirma durchgeführt. Zusätzlich erfolgt während der Badschließung in der Mittagszeit eine Zusatzreinigung mit Desinfektion der Sanitäranlagen und Umkleiden. In den Toiletten werden Seife, Desinfektionsmittel und Einmalhandtücher zur Verfügung gestellt.
Umkleideräume
Die Umkleiden werden auf zwei reduziert und stehen unter Hygienevorgaben zur Verfügung. Des Weiteren sind die Abstandsregelungen einzuhalten, das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist vorgeschrieben. Die Spinde und Wertschränke bleiben gesperrt. Die festinstallierten Föhne werden außer Betrieb genommen. Die Türen des Umkleidebereiches müssen geöffnet bleiben und die Fenster müssen gekippt werden.
Toilettenanlage
Die Toilettenanlage im Gebäude steht unter Hygienevorgaben im Damen- und Herrenbereich zur Verfügung. Des Weiteren sind die Abstandsregelungen einzuhalten, das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist vorgeschrieben. Seife, Desinfektionsmittel und Einmalhandtücher werden ausreichend zur Verfügung gestellt.
Duschbereich
Es werden jeweils zwei Warmduschen für Damen und Herren unter Hygienevorgaben im Innenbereich geöffnet. Des Weiteren sind die Abstandsregelungen einzuhalten, das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist vorgeschrieben. Es dürfen maximal zwei Personen gleichzeitig eintreten. Zusätzlich steht eine Kaltwasser-Außendusche zur Verfügung.
Liegewiesen/Liegebereiche
Auf der Liegewiese ist die Abstandsregelung (1,5 m) einzuhalten.
Berechnung der Einlassgrenzen/Badegastzahlen
Eine Besucherobergrenze von 150 Personen ist unter Berücksichtigung aller Auflagen und der nutzbaren Wasserfläche realistisch. Eine Festlegung muss getroffen werden, um den größtmöglichen Infektionsschutz zu gewährleisten. Um den Besuch des Freibades mehreren Personen zu ermöglichen, wird ein Zwei-Schichtbetrieb eingeführt. Das Freibad öffnet, außer Montag, täglich in der Zeit von 9.30 Uhr – 13.30 Uhr und von 14.30 Uhr – 18.30 Uhr.
Badebetrieb
Das Schwimmmeisterpersonal und die Wasserwacht überwachen den Badebetrieb und weisen auf die Abstandsregeln im Badebecken hin. Das Schwimmerbecken und der Nichtschwimmerbereich sind mit Leinen abgegrenzt und können zeitgleich von max. 50 Personen benutzt werden. Aufgrund der großzügigen Wasserfläche dürften die geforderten Vorgaben bei einsichtigen Badegästen jederzeit erfüllbar sein. Bei Nichteinhaltung droht allerdings auf Grundlage der Haus- und Badeordnung ein Badeverbot.
Vorerst geschlossen bleiben:
- Wasserrutschen
- Volleyball
- Verleih, Sonnenschirme und Sportgeräte (z.B. Bälle)
Nutzung unter Einhaltung der Abstandsregeln:
- Sonstige Sitzgelegenheiten
- Spielplatzbereiche (Zutritt für Kinder nur in Begleitung eines Erwachsenen)
Gastronomie/Imbiss
Es gilt das Hygienekonzept Gastronomie des Bayerischen Wirtschafts- und Gesundheitsministerium in der jeweils gültigen Fassung. Der Pächter des Kiosks hat die Einhaltung des Hygienekonzepts sicherzustellen. Beschilderungen zum Mindestabstand und zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sind gut sichtbar zu platzieren.
Personal
Um die Einhaltung der Vorgaben und Auflagen umzusetzen, wird der Personaleinsatz vor und im Bad entsprechend angepasst und verstärkt. Die Schutzausrüstung (Mund-Nasen-Schutz FFP2, Einmal-Handschuhe, Beatmungsbeutel, Erste-Hilfe Materialien, Desinfektionsmittel) für Versorgungsfälle werden zur Verfügung gestellt. Soweit möglich, werden zwei Teams gebildet, um im Infektionsfall den weiteren Betrieb sicherzustellen.
Parkplatz
Der Parkplatz am Bad bietet Stellmöglichkeiten u.a. für schwerbehinderte Besucher des Freibades. Im Bereich der Egerstraße stehen ausreichend zusätzliche Parkplätze für die begrenzte Besucherzahl zur Verfügung.
Stadt Arzberg, 25.06.2020
Stefan Göcking Erster Bürgermeister
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